Umweltrechtlich abgesicherte Bewertungen – rechtssicher handeln, fundiert entscheiden
Im Umweltbereich gelten zahlreiche nationale und europäische Regelungen, die vorschreiben, wie Proben zu untersuchen und wie Messergebnisse zu bewerten sind. Ob Boden, Wasser, Abfall, Luft oder Baustoffe – eine rechtssichere Einordnung der Untersuchungsergebnisse ist Voraussetzung für Genehmigungen, Rückbauten, Entsorgung oder Wiederverwertung. Wir bieten Ihnen als akkreditiertes Labor eine fundierte Bewertung Ihrer Analyseergebnisse nach geltenden Umweltgesetzen und technischen Regelwerken – nachvollziehbar, gerichtsfest und dokumentiert.
Rechtskonforme Bewertung von Analyseergebnissen
Die bloße Erhebung von Messwerten reicht nicht aus – erst durch die korrekte Bewertung im Kontext geltender Vorschriften erhalten Daten rechtliche und fachliche Aussagekraft. Unsere Leistungen umfassen die Interpretation und Einordnung von Analysen nach:
- Grenz- und Richtwerten
- Bewertungsschwellen (z. B. GFS, Z-Klassen)
- Zuordnung zu Abfallschlüsseln
- Einstufung als gefährlicher/nicht gefährlicher Stoff
- Bewertung nach Schutzgütern (Boden, Wasser, Luft, Mensch)
Dabei orientieren wir uns strikt an den jeweils einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln.
Typische Anwendungsbereiche unserer Bewertungsleistungen
Unsere umweltrechtlichen Bewertungen kommen in zahlreichen Fällen zum Einsatz – etwa bei Neubauten, Sanierungen, industriellen Prozessen oder Rückbauten.
1. Boden und Altlasten
Nach Analyse von Bodenproben bewerten wir:
- Belastungen nach BBodSchV, Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS)
- Einstufung in Z-Klassen (z. B. Z0, Z1.1, Z1.2, Z2)
- Eignung zur Verfüllung, Wiedereinbau oder Entsorgung
- Maßnahmenempfehlungen bei Überschreitungen
2. Abfall und Recyclingmaterialien
Wir helfen bei der Beurteilung:
- nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- gemäß LAGA M20, DepV, AltholzV, BioAbfV
- bei der Frage: stoffliche oder thermische Verwertung?
- bzgl. Gefahrstoffklassifizierung(ADR, GHS)
3. Wasser & Abwasser
Wir bewerten Analyseergebnisse in Bezug auf:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Zulässigkeit von Einleitungen, Grenzwertüberschreitungen
4. Luft & Raumluft
Unsere Bewertungen berücksichtigen u. a.:
- TRGS 900/905 – Arbeitsplatzgrenzwerte
- UBA-Richtwerte – Innenraumluft (Formaldehyd, VOC)
- AgBB-Schema – Emissionsverhalten von Bauprodukten
5. Bauschutt & Rückbaumaterial
Wir bewerten, ob mineralische Rückstände:
- deponiefähig sind (nach DepV, LAGA M20)
- wiederverwendet werden dürfen (Verfüllung, Recycling)
- asbest- oder schadstoffverdächtig sind (z. B. für BImSchG-Anlagen)
Unser Vorgehen – transparent, normbasiert, gerichtsfest
Unsere Bewertungsleistung ergänzt Ihre Analyse um eine belastbare rechtliche Einordnung. Wir dokumentieren unsere Ergebnisse so, dass sie:
- für Behörden nachvollziehbarsind
- für Planer und Entsorger direkt umsetzbarsind
- in Genehmigungsverfahren und Gutachten verwendet werdenkönnen
Dazu liefern wir tabellarische Grenzwertvergleiche, Zusammenfassungen mit Ampelbewertung(unbedenklich / kritisch / über Grenzwert) und – bei Bedarf – Handlungsempfehlungen.