Allgemeine Geschäftsbedingungen der IUL Vorpommern GmbH

Für den erteilten Auftrag gelten die nachstehenden Bedingungen als vereinbart:

1. Die IUL Vorpommern GmbH verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit in Bezug auf jegliche Art von personenbezogenen Daten sowie erzeugten Ergebnissen gegenüber Dritten.

2. Allen jetzigen und zukünftigen Leistungen liegen diese Bedingungen zugrunde; sie gelten durch ausdrückliche oder stillschweigende Annahme der Leistungen oder Angebote als vereinbart. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.

3. Die erteilten Aufträge werden nach den üblichen und anerkannten allgemeinen Regeln der Qualitätssicherung, der guten fachlichen Praxis und der einschlägigen Wissenschaft erledigt, wobei die Wahl der Methode und die Art der Untersuchung entsprechend Auftragsvorgabe oder nach sachgemäßem Ermessen selbst bestimmt wird. Die gewählte Methode wird jeweils vermerkt. Für Teilleistungen, die durch die IUL Vorpommern GmbH nicht realisiert werden, kann eine Unterauftragsvergabe durch IUL an einen bewährten Kooperationspartner ohne (nur im Falle nichtakkreditierter Verfahren), sonst nur mit gesondertem schriftlichen oder mündlichen Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Die IUL ist gegenüber dem Auftraggeber für den Unterauftragnehmer verantwortlich.

Die Akkreditierung des Prüflaboratoriums oder seine Prüfberichte bedeuten in keinem Fall, dass die Akkreditierungsstelle oder eine andere Stelle dieses Prüfergebnis gebilligt hat. IUL Vorpommern verpflichtet sich, die vereinbarten Bearbeitungsfristen einzuhalten. Durch Überschreitung kann IUL Vorpommern GmbH nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Überschreitungen des Bearbeitungszeitraums von mehr als 14 Tagen nach vorherigen Nachfristsetzung den Auftrag mit 14-tägiger Frist zum Monatsende zu kündigen.

4. Untersuchungsproben werden mangels anderweitiger Vereinbarung mit der Erteilung des Antrages das Eigentum von IUL Vorpommern GmbH; eine Verwahrungspflicht nach Erledigung des Auftrages endet 1 Woche (Wasserproben) bzw. 4 Wochen (Feststoffproben) nach Übergabe des Prüfberichtes.

5. Die Rechnungen werden auf der Grundlage der übergebenen Angebotspreise erstellt.

6. Wird das Vertragsverhältnis von dem Auftraggeber vor Erledigung des Auftrages gekündigt, ohne dass IUL Vorpommern GmbH hierzu durch einen von ihr zu vertretenden wichtigen Grund Veranlassung gegeben hat, so bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt. IUL Vorpommern GmbH ist berechtigt, die erbrachten Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Sofern eine Vergütung der Höhe noch nicht vereinbart ist, hat IUL Vorpommern GmbH Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die IUL Vorpommern GmbH nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen festsetzt. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart worden ist, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug, auch von Bankspesen, zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingung berechnet IUL Vorpommern GmbH Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

9. Ihrem Auftraggeber ist die Aufrechnung mit vermeintlichen Gegenansprüchen nicht gestattet.

10. IUL Vorpommern GmbH unterhält sowohl eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung. Ihre Inanspruchnahme erfolgt erst nach einer nicht möglichen internen Klärung bzw. nach einem konkret zu vereinbarenden Schiedsverfahren unter Mitwirkung einer zweiten oder dritten unabhängigen Prüfeinrichtung. Die zusätzlichen Kosten werden dabei wie vereinbart getragen.

Die jeweilige Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der ihren Versicherern in jedem einzelnen Schadensfalle obliegender Leistungen dar. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.

IUL Vorpommern verpflichtet sich, die genannten Versicherungen aufrecht zu erhalten.

IUL Vorpommern GmbH beschränkt jedoch ihre Haftung für sich und diejenigen Personen, für die sie einzustehen hat, auf die Höchstbeträge der ihren Versicherern obliegenden Leistung, soweit ihre Versicherer zur Leistung verpflichtet sind.

Sind ihre Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, so
a) besteht eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit von ihr oder der Person, für die sie einzustehen hat, nicht;
b) ist ihre Haftung in den Fällen von grober Fahrlässigkeit von ihr oder der Person, für die sie einzustehen hat, auf den Ersatz des mittelbaren Schadens beschränkt; ein Ersatz des sogenannten Schadens, also insbesondere der Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
c) beschränkt sich ihre Leistung maximal auf das Fünffache der Auftragssumme, maximal jedoch auf 50.000,00 EUR.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, IUL Vorpommern GmbH von Ansprüchen Dritter grundsätzlich freizustellen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen IUL Vorpommern GmbH eine Probe nicht selbst entnommen hat und durch die Probenahme Schaden droht.

12. Jede Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber IUL Vorpommern GmbH unvollständig oder unrichtig unterrichtet oder an Maßnahmen gehindert hat, die für ihre Leistung erkennbar von Bedeutung waren. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Abreden sind ungültig.

13. Die Übermittlung von Prüfergebnissen erfolgt nach Absprache postalisch oder per E-Mail, wobei wir darauf hinweisen, dass die Integrität und Vertraulichkeit von Daten nicht hundertprozentig gewährleistet sind.

14. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen IUL Vorpommern GmbH erlöschen 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung.

15. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Prüfberichte zu Zwecken des Wettbewerbs zu verwerten oder zu veröffentlichen und zu vervielfältigen; ergänzend gelten zu ihrem Schutz die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes.

16. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Greifswald.

Stand: 01.08.2019